Die #Corona-Notbremse des Bundes enthält eine nächtliche #Ausgangsbeschränkung von 22-5 Uhr. Dies greift auch in #Stuttgart: ab Sa, 24.4., beginnt die nächtliche Ausgangsbeschränkung um 22 Uhr. Alleine Joggen oder Spazierengehen ist bis 24 Uhr erlaubt.