Stuttgart ist Risikogbiet! Dies sind die neuen Einschränkungen
Stuttgart hat seit dem 10.10.20 die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten. Deshalb treten ab Mittwoch, den 14.10.20 nun neue Einschränkungen in Kraft. Sie gelten erstmal bis zum 1.11.20.
Lesen sie hier die neuen Regeln und Maßnahmen.
- Weniger Teilnehmer bei privaten Feiern: In Privaträumen Max. 10, in öffentlichen bzw. angemieteten Räumen max. 25
- Maskentragen wird innerhalb des Cityrings (siehe Bild) Pflicht, ausgenommen sind Bauarbeiter und Personen, die trinken, essen, joggen oder Radfahren.
- Außerdem gilt die Maskenpflicht auf allen Wochenmärkten und öffentlichen Veranstaltungen.
- Unterrichtbeginn ab der 8. Klasse frühstens zur 2. Stunde, um den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten.
- Fußballspiele mit max. 200 Zuschauern
- Schule: Maskenpflicht ab Klasse 4, auch im Unterricht. In der Grundschule für Lehrer und alle Personen ab 16 Jahren.
- Verbot von Alkoholverkauf “To Go” an folgenden Tagen: Do-Sa 21-6 Uhr
- Verbot von Alkoholkonsum (Do-Sa 21-6 Uhr) innerhalb des Cityringes und folgenden Plätzen:
- Mittlerer und Unterer Schlossgarten
- Wilhelmsplatz (Stuttgart-Mitte)
- Feuersee
- Weißenburgpark
- Marienplatz
- Erwin-Schoettle-Platz
- Karlshöhe
- Bismarckplatz
- Berliner Platz einschließlich Bosch-Areal
- Stadtgarten
- Pariser Platz
- Mailänder Platz
- Höhenpark Killesberg
- Parkanlage Villa Berg
- Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt
- Bahnhofsvorplatz in Bad Cannstatt
- Kurpark in Bad Cannstatt
- Wilhelm-Geiger-Platz in Feuerbach
- Löwenmarkt in Weilimdorf
Aufgehoben wird das Verbot sexueller Dienstleistungen. Grund dafür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs sowie eine neue Landesverordnung.
source: https://coronavirus.stuttgart.de/