Thursday, October 29, 2020
ic-german

Coronapandemie: Dies sind die neuen Regeln ab dem 2.11.20

Coronapandemie: Dies sind die neuen Regeln ab dem 2.11.20

"Das Virus lebt von Kontakten" W. Kretschmann

Gestern tagte die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder zu den verschärften Regeln zur Eindämmung der Corona Pandemie! Winfried Kretschmann erklärte gestern Nachmittag in einem Pressestatement die neue Verordnung und stimmte die Bürger auf die drohende akute Gesundheitsnotlage ein!

Oberstes Ziel ist es, die Wirtschaft am Laufen zu halten und die Schulen und Kitas geöffnet zu lassen. Außerdem solle Weihnachten in der Familie gefeiert werden können, dafür sei es jetzt wichtig, die Lage unter Kontrolle zu behalten!
Die neue Verordnung gilt ab dem 2.11.20 bis Ende November!

Kontakte
• Kontakte auf ein Minimum reduzieren.
• Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit maximal 2 Haushalten, höchstens 10 Personen.
• Keine Feiern im privaten oder öffentlichen Raum.

Arbeiten
• Home Office überall dort, wo es umsetzbar ist.
• An Infektionsgeschehen angepasste Hygiene- konzepte.

Gastronomie
• Restaurants, Bars, Clubs, Kneipen etc. werden geschlossen.
• Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung.
• Betriebskantinen unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.

Reisen
• Verzicht auf private Reisen sowie Besuch von Verwandten.
• Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
• Übernachtungs- angebote nicht für touristische Zwecke gestattet.

Schulen & Kindergärten
• Bleiben geöffnet.

Einzelhandel
• Bleibt unter Hygiene- auflagen geöffnet.
• Maximal ein Kunde auf 10m² Verkaufs- fläche.
• Gesteuerter Zutritt.
• Warteschlangen vermeiden.

Dienstleistung
• Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios o.ä. werden geschlossen.
• Medizinische Behand- lungen (z.B. Physio- oder Ergotherapie, medizinische Fuß- pflege) möglich.
• Friseursalons unter Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. 

Freizeit
• Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind nicht gestattet.
• Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Zum Beispiel: » Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen » Messen, Kinos, Freizeitparks » Anbieter von Freizeitaktivitäten drinnen und draußen » Spielhallen, Spielbanken, Wettan- nahmestellen » Prostitutionsstätten, Bordelle » Freizeit- und Amateursportstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Thermen, Saunen » Fitnessstudios
• Sport mit maximal zwei Personen oder einem Haushalt erlaubt.
• Profisport ohne Zuschauer.

Hilfsmaßnahmen
• Nothilfe für betroffene Unternehmen und Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
• KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigte.

Risikogruppen
• Schutzvorkehrungen in Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderten- einrichtungen.
• Keine Isolation der Betroffenen.
• Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnell- tests für Patienten und Besucher.
 

In 2 Wochen werden Bund und Länder wieder zusammenkommen und die Wirksamkeit diskutieren und evtl nachbessern.

source: https://coronavirus.stuttgart.de/

From the category REGIONAL
regional news
loading...