Die neuen Corona-Regeln, die ab dem 2.11.20 gelten, verwirren viele. Was ist eigentlich noch erlaubt, was darf man noch, bzw. nicht mehr?
Die Landesregierung hat eine ausführliche Auflistung herausgegeben, welche Aktivitäten wie geregelt sind.
So sind Mitfahrgelegenheiten zB. gestattet, allerdings unter Einhaltung der AHA+L-Regeln.
Auch Hundesport ist erlaubt, für die Menschen gelten strengere Regeln. Hier gilt: erlaubt ist Freizeit- und Amateurindividualsport (allein), zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für den Schulsport, Studienbetrieb, Spitzen- und Profisport
Die Tafel darf weiter Lebensmittel rausgeben, nur der Verzehr der Lebensmittel vor Ort ist untersagt.
Sonnenstudios etwa dürfen auch offen bleiben.
Außerdem beantwortet ein ausführliches FAQ alle Fragen rund um die Maßnahmen. Etwa die Frage, ob spielplätze offen bleiben:
Der Besuch und die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen ist nicht verboten. Allerdings setzen wir auf die Vernunft und auf das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen, die darauf achten müssen, den Abstand zu anderen Familien bestmöglich einzuhalten und den Abstand der Eltern untereinander einzuhalten und nicht im Pulk zusammenzustehen. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten untersagt sind.