Lockdown bis mindestens Ende Januar verlängert
Die bisherigen Maßnahmen haben nicht den erhofften Erfolg gebracht.
Deshalb haben sich Bund und Länder am gestrigen Dienstag auf eine Verlängerung des Lockdowns geeinigt. Miniterpräsident Winfried Kretschmann gab dazu gestern Abend ein Pressestatement.
Er betonte darin, wie ernst die Lage sei, und erklärte die weiteren Maßnahmen:
- Die bestehenden Maßnahmen bleiben gültig und werden bis 31. Januar 2021 verlängert.
- Private Zusammenkünfte: nur der eigene Hausstand und max. eine weitere Person. Kinder unter 14 werden dabei ab sofort auch mitgezählt.
- Kitas und Schulen: Für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenzunterricht
Die Kitas bleiben zunächst geschlossen. Ziel ist es allerdings, Kitas und Grundschulen ab dem 18. Januar wieder zu öffnen. - Kantinen: werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
- Arbeitgebe/innen werden dringend gebeten, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.
- Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage bei Alleinerziehenden gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Betreuung der Kinder zuhause gelten, wenn Kitas und Schulen wegen der Pandemie geschlossen sind.
- Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km bei einer inzidenz von > 200 ist in Baden-Würtemberg aktuell nicht geplant.
- Alten- und Pflegeeinrichtungen: Bewohnende und Mitarbeitende sollen mehrfach die Woche verpflichtend per Schnelltest getestet werden.
- Den Eintrag von pandemieverschärfenden Mutationen wie die Variante B.1.1.7 aus Großbritannien gilt es möglichst stark einzudämmen. Daher soll auch in Deutschland bei Proben verstärkt das Erbgut des Virus sequenziert werden, um Mutationen zu erkennen und durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne die Ausbreitung im Keim zu unterbinden. Die Bundespolizei wird bei Einreisen aus Gebieten, in denen solche Mutationen verbreitet sind, die Einhaltung der Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Einhaltung der Quarantäne ebenfalls eng kontrolliert wird.
- Bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland aus einem Risikogebiet soll eine Testpflicht eingeführt werden. Der Test kann 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise stattfinden. Die zehntägige Quarantänepflicht bleibt weiterbestehen und kann auch weiterhin erst nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test beendet werden.
- Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfen beginnt am 10. Januar 2021. Die Anträge für die Dezemberhilfe sind bereits seit Mitte Dezember möglich und erste Abschlagszahlungen wurden bereits angewiesen. Bei der Überbrückungshilfe III sollen Abschlagszahlungen möglich sein. Reguläre Auszahlungen sollen im 1. Quartal 2021 erfolgen.
- Außerdem werden ab dem 11.1.21 wieder Abholangebote im Handel („Click&Collect-Service“) erlaubt.
source: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/lockdown-bis-ende-januar-verlaengert/