Sunday, January 24, 2021
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Neue Coronaregeln ab Montag! Wo muss ich in Zukunft medizinische Masken tragen?

Neue Coronaregeln ab Montag! Wo muss ich in Zukunft medizinische Masken tragen?

Die am 19.01.21 beschloßenen Änderungen in der Coronaverordnung treten am Montag, den 25.01.21 in Kraft. Daher gilt ab dann: medizinische Maske beim Einkauf und im öffentlichen Nahverkehr!

Alltagsmasken genügen also nicht mehr. 

Außerdem gilt das in folgenden Bereichen:

  • Öffentlicher Nahverkehr (S-Bahn, U-Bahn, Bus, Taxi, Flugzeugen, im Bahnhof und an Bushaltestellen)
  • In allen Arten von Arztpraxen, ebenso in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
  • Im Einzelhandel
  • In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
  • Während Religionsveranstaltungen.
  • Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.

source: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

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