Seit Herbst galt in ganz Baden-Würtemberg eine nächtliche Ausgangsperre. Ab 20 Uhr darf das Haus nur aus triftigen Gründen verlassen werden.
Nun hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof Ausgangsbeschränkungen mit Wirkung ab Donnerstag aufgehoben!
Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Die Regelung habe dem Infektionsschutzgesetz nicht mehr entsprochen, da ohne sie keine wesentliche Verschlechterung des Infektionsgeschehens eintreten würde.
Auch aufgrund sinkender Infektionszahlen sei die Verordnung nicht mehr differenziert genug. Da das Infektionsgeschehen sich regional stark unterscheidet, käme eine bundeslandweite nicht in Betracht.
Der Beschluss ist unanfechtbar.