Sonntag, 11. April 2021
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Rechtsgutachten bestätigt, dass die Stadt die Demo am Karsamstag nicht verbieten konnte

Rechtsgutachten bestätigt, dass die Stadt die Demo am Karsamstag nicht verbieten konnte

Die Querdenken Demo am Karsamstag hat bundesweit für Unverständnis gesorgt. Besonders die Stadt Stuttgart steht in der Kritik, die Demo nicht Untersagt zu haben. Nun legt sie ein Rechtsgutachten vor, das ihr Handeln bestätigt.

Der unabhängige und anerkannte Experte auf dem Gebiet des Versammlungsrechts Michael Kniesel habe den Fall juristisch überprüft, und gleichzeitig Handlungsspielräume für die zukünftige Vorgehensweise ausgelotet.

Kniesel kommt zu dem Ergebnis, dass dass ein Verbot der Querdenken‐Versammlungen vom 03.04.21 rechtswidrig gewesen wäre.

Auch merkt er an, das für die Zukunft jede Versammlungsanmeldung als Einzelfall betrachtet werden müsse. Ein pauschales Verbot aller Versammlungen, die sich gegen Corona‐Maßnahmen richten, kann nicht ausgesprochen werden.

Die Stadt hatte mittgeteilt, der Veranstalter habe zugesagt, die Auflagen zu erfüllen. Da die Auflagen geeignet gewesen seien, die Gefahr für die öffentliche Sicherheit bei der Veranstaltung der Demonstration abzuwehren, sei ein Demonstrationsverbot als Vollverbot rechtswidrig gewesen.

Der Veranstalter hatte die Auflagen in der Vergangenheit überwiegend eingehalten, daher sei die Demonstration erlaubt worden. 

Quelle: https://www.stuttgart.de/service/aktuelle-meldungen/april-2021/corona-demonstrationen-rechtsgutachten-bestaetigt-vorgehen-der-stadt-stuttgart.php

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